Werbewunderbude Werbeagentur Schreiber · Max-Eyth-Straße 21 · 74385 Pleidelsheim

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Werbeagentur Schreiber – WERBEWUNDERBUDE, Inhaber Luca Schreiber, Max-Eyth-Straße 21, 74385 Pleidelsheim (nachfolgend „Agentur") gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde"). Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Erfordernis gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(3) Einzelne Abreden mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Abreden ist vorbehaltlich des Gegenbeweises ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung der Agentur maßgebend.

§ 2 Definitionen

Im Sinne dieser AGB bedeuten:

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand sind kreative, konzeptionelle, gestalterische und technische Dienstleistungen, insbesondere:

(2) Die Agentur schuldet die vereinbarte Leistung, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 4 Angebot und Vertragsschluss

(1) Alle Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt durch eine der folgenden Handlungen zustande:

(3) Kostenlose Erstgespräche oder Beratungen begründen kein Vertragsverhältnis und keine Leistungspflicht der Agentur.

§ 5 Leistungsumfang und Paketbeschreibungen

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Paketbeschreibung auf der Website oder einer gesonderten Projektvereinbarung.

(2) Leistungsbeschreibungen auf der Website dienen der allgemeinen Information und begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Leistungstiefe, sofern diese nicht individuell vereinbart wurde.

(3) Die in den Social-Media-Paketen angegebenen Leistungsmengen (Beiträge, Reels, Storys) beziehen sich auf Designerstellungen und Texterstellungen durch die Agentur. Fotografie, Videodreharbeiten vor Ort sowie Werbeanzeigenbudgets sind – sofern nicht gesondert vereinbart – nicht Bestandteil der Pakete.

(4) Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zusätzlichen Aufwand und Kosten verursachen.

§ 6 Monatliche Pakete – Besondere Bedingungen

(1) Monatliche Pakete (z. B. Social-Media-Pakete) werden monatlich abgerechnet und verlängern sich automatisch, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird (vgl. § 17 dieser AGB).

(2) Die monatlichen Leistungsmengen (Beiträge, Reels, Storys) gelten pro Kalendermonat und werden nicht in den Folgemonat übertragen. Nicht abgerufene Leistungen verfallen am Ende des jeweiligen Monats, ohne dass ein Preisminderungsanspruch entsteht.

(3) Die Agentur benötigt zur termingerechten Erstellung der Inhalte die erforderlichen Materialien und Freigaben spätestens bis zum 15. des Vormonats. Verzögerungen aufgrund verspäteter Materiallieferung oder ausstehender Freigaben gehen nicht zu Lasten der Agentur.

(4) Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Können. Eine Veröffentlichung der erstellten Inhalte auf den Social-Media-Plattformen erfolgt nur, wenn der Kunde der Agentur hierfür entsprechende Zugänge gewährt oder die Veröffentlichung selbst vornimmt.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung durch die Agentur erforderlich ist. Mitwirkungspflichten sind insbesondere:

(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, gerät er in Annahmeverzug. Die vereinbarten Fristen verlängern sich entsprechend. Die Agentur ist berechtigt, entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.

(3) Bei monatlichen Paketen wird die vereinbarte Vergütung auch dann fällig, wenn der Kunde die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung verhindert.

§ 8 Material und Nutzungsrechte des Kunden an bereitgestellten Inhalten

(1) Der Kunde versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien (Fotos, Texte, Logos, Musik, Videos etc.) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Rechte zur Verwendung verfügt.

(2) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung vom Kunden bereitgestellter Materialien gegen die Agentur erhoben werden.

(3) Bildmaterial (Fotos, Videos) für Social-Media-Inhalte wird grundsätzlich vom Kunden bereitgestellt, sofern nicht ausdrücklich eine Fotografie- oder Videoproduktionsleistung beauftragt wurde. Die Agentur kann auf Wunsch und gegen gesondertes Entgelt professionelles Bild- und Videomaterial beschaffen oder Shootings durchführen.

§ 9 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

(1) Die Agentur ist berechtigt, zur Unterstützung der Leistungserbringung KI-gestützte Systeme und Werkzeuge einzusetzen. Dies umfasst insbesondere:

(2) Sämtliche KI-generierten Ergebnisse werden von der Agentur fachlich, gestalterisch und/oder redaktionell geprüft, überarbeitet und qualitätsgesichert, bevor sie dem Kunden übergeben oder veröffentlicht werden. Die kreative und inhaltliche Verantwortung für das Endergebnis liegt stets bei der Agentur.

(3) Etwaige rechtliche Risiken im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten, die auf ausdrücklichem Kundenwunsch ohne Überarbeitung durch die Agentur übernommen werden, trägt der Kunde.

(4) EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) und Kennzeichnungspflichten: Die Agentur beachtet die geltenden Vorgaben der EU-KI-Verordnung. Soweit Arbeitsergebnisse synthetisch erzeugte Bild-, Audio- oder Videoinhalte enthalten (insbesondere KI-generierte Personen- oder Stimmenimitationen), die nach Art. 50 EU AI Act gegenüber Endverbrauchern kennzeichnungspflichtig sind, weist die Agentur den Kunden gesondert darauf hin. Der Kunde ist eigenverantwortlich verpflichtet, erforderliche Kennzeichnungen (z. B. „KI-generierter Inhalt") bei der Veröffentlichung und Weiterverwendung der Arbeitsergebnisse anzubringen und geltende Plattformvorgaben zu beachten.

(5) Datenschutz beim KI-Einsatz: Die Agentur verarbeitet beim Einsatz von KI-Werkzeugen personenbezogene Daten des Kunden oder Dritter nur insoweit, wie dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Mit KI-Dienstleistern, die als Auftragsverarbeiter tätig werden, schließt die Agentur Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO ab. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

(6) Widerspruch des Kunden: Sofern der Kunde den Einsatz bestimmter KI-Werkzeuge für seinen Auftrag ausschließen möchte, hat er dies vor Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen. Die Agentur prüft in diesem Fall, ob und zu welchen Konditionen eine KI-freie Umsetzung möglich ist.

§ 10 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (Grafiken, Texte, Layouts, Konzepte, Videos etc.) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der Agentur.

(2) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang.

(3) Möchte der Kunde eine exklusive Lizenz, eine Übertragung der vollständigen Nutzungsrechte oder eine Verwendung der Arbeitsergebnisse über den vereinbarten Zweck hinaus (z. B. für Werbeanzeigen, Merchandising, Lizenzierung an Dritte), so bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist ggf. zusätzlich zu vergüten.

(4) Rohdaten, Quelldateien und offene Arbeitsdateien (z. B. PSD, AI, indd) sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrags und werden nur gesondert übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart und entsprechend vergütet wurde.

(5) Die Agentur behält sich das Recht vor, Arbeitsergebnisse zu Portfolio- und Referenzzwecken zu verwenden (vgl. § 16).

§ 11 Freigabeprozess und Abnahme

(1) Nach Fertigstellung übermittelt die Agentur dem Kunden die Arbeitsergebnisse zur Prüfung und Freigabe. Der Kunde hat die Arbeitsergebnisse innerhalb von fünf (5) Werktagen zu prüfen und schriftlich (auch per E-Mail) freizugeben oder begründete Änderungswünsche mitzuteilen.

(2) Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gelten die Arbeitsergebnisse als genehmigt und abgenommen.

(3) Im Rahmen des vereinbarten Umfangs sind zwei (2) Korrekturschleifen je Arbeitsergebnis inbegriffen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Weitere Korrekturdurchgänge werden nach Aufwand berechnet.

(4) Nach erteilter Freigabe sind inhaltliche Änderungen an freigegebenen Arbeitsergebnissen nur noch gegen gesondertes Entgelt möglich.

§ 12 Vergütung

(1) Es gelten die im Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Paketbeschreibung ausgewiesenen Preise, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Reisekosten, Material- und Fremdkosten (z. B. Stockfotos, Druckkosten, externe Dienstleister) werden gesondert ausgewiesen und nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Die Agentur behält sich vor, ihre Preisliste mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen anzupassen. Laufende Pakete werden zu den jeweils gültigen Preisen verlängert, es sei denn, der Kunde kündigt fristgerecht.

§ 13 Zahlungsbedingungen

(1) Monatliche Pakete sind jeweils zu Beginn des Leistungsmonats im Voraus fällig und zahlbar.

(2) Einmalige Projektleistungen sind – sofern nicht anders vereinbart – nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

(3) Bei Projekten mit einem Gesamtwert über 500 Euro ist die Agentur berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen.

(4) Einwände gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt.

§ 14 Zahlungsverzug

(1) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Der Agentur entsteht dadurch kein Schadensersatzanspruch des Kunden.

(2) Ab Eintritt des Verzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet. Gegenüber Verbrauchern gilt ein Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

(3) Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Die Agentur ist berechtigt, nach erfolgloser Mahnung das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten und anfallende Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

§ 15 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Bei Werkleistungen hat der Kunde Mängel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Abnahme schriftlich zu rügen. Verspätet gerügte Mängel begründen keinen Anspruch auf Nachbesserung.

(3) Geschmackliche oder stilistische Abweichungen vom subjektiven Empfinden des Kunden stellen keinen Sachmangel dar, sofern die Leistung der vereinbarten Beschreibung entspricht.

(4) Bei berechtigten Mängelrügen hat die Agentur das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde Minderung verlangen.

§ 16 Haftungsbeschränkung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung der Agentur auf die Höhe der vereinbarten Auftragsvergütung (Netto) begrenzt. Bei monatlichen Paketen auf die Vergütung eines Monats.

(4) Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder rechtswidrige Materialien des Kunden entstehen. Der Kunde stellt die Agentur von solchen Ansprüchen frei.

(5) Für den Inhalt und die Erreichbarkeit externer Websites, auf die verlinkt wird, übernimmt die Agentur keine Haftung.

§ 17 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Monatliche Pakete werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängern sich automatisch monatlich, sofern sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.

(2) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (Brief oder E-Mail an info@werbewunderbude.de).

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere vor bei:

(4) Bei Kündigung laufender Projekte hat der Kunde die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten.

§ 18 Referenznennung

(1) Die Agentur ist berechtigt, den Kunden und die erbrachten Leistungen als Referenz zu benennen und in Portfolio, Website, Social-Media-Profilen und Marketingmaterialien zu verwenden.

(2) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit schriftlich widersprechen. Ein solcher Widerspruch gilt nur für zukünftige Verwendungen.

§ 19 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.

(3) Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsstrategien, Kundendaten, Preisinformationen, Konzepte und Kampagnenpläne.

§ 20 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur (Pleidelsheim). Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.